Handbuch der EU-Quellensteuer
1. Aufl. 2005
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S. 19I. Einleitung
Zinsen fallen in allen Mitgliedstaaten der EU in das steuerbare Einkommen der jeweiligen Gebietsansässigen. Auch der Bezug von Zinsen aus dem Ausland ändert nichts an deren Steuerbarkeit im Ansässigkeitsstaat des jeweiligen Nutzungsberechtigten. Wie man bereits früh erkannte, führt aber gerade die Vereinnahmung von Zinsen aus dem Ausland zu Steuerhinterziehungen. In diesen Fällen nutzt ein Anleger einen niedrigen Quellensteuersatz bzw sogar eine Quellensteuerbefreiung von Zinsen im Niederlassungsstaat der die Zinsen auszahlenden Stelle im Zusammenhang mit einem unzureichenden Informationsaustausch zwischen diesem Staat und seinem Ansässigkeitsstaat, um so durch eine Nichtdeklaration der Zinsen in seinem Ansässigkeitsstaat einen Steuervorteil zu lukrieren bzw einer Besteuerung sogar gänzlich zu entgehen.
Am konkreten Beispiel Österreichs stellte sich dies in der Vergangenheit wie folgt dar: Zinszahlungen an in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Personen unterliegen regelmäßig einer Kapitalertragsteuer von 25 %, die unmittelbar von der kuponauszahlenden Stelle abgezogen wird. Steuerausländer hingegen, die in Österreich weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen A...