Praxishandbuch Betriebliche Altersvorsorge
1. Aufl. 2012
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S. 2292. Vorsorge für Unternehmer
2.1. Allgemeines
In den letzten Jahren, insbesondere durch die Novellierung/Erweiterung des BMVG zum BMSVG, hat der österreichische Gesetzgeber auch die Selbstständigen und Freiberufler in seine Überlegungen mit aufgenommen und entsprechende gesetzliche Grundlagen für eine Vorsorge geschaffen. Zu erwähnen sind dabei der 4. sowie der 5. Teil des BMSVG und die Novellierung des § 10 Abs. 4 EStG (vgl. Punkt 2.3). Auf Basis dieser neuen gesetzlichen Bestimmungen haben auch Versicherungsunternehmen bestimmte Produkte (vgl. „KMU Vorsorge“ – Punkt 2.4) etabliert und vorgestellt, die eine vernünftige Vorsorge für Selbstständige und Freiberufler unter Ausnützung der gesetzlichen sowie steuerrechtlichen Bestimmungen sicherstellen.
2.2. Rechtsgrundlagen
2.2.1. Selbstständigenvorsorge
2.2.1.1. GSVG-Versicherte
Der österreichische Gesetzgeber hat mit der Umbenennung des BMVG zum BMSVG im Jahre 2007 (mit Wirkung seit ) nicht nur die freien Dienstnehmer in den Regelungsbereich des Gesetzes aufgenommen, sondern auch für Personen, die der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) unterliegen, die verpflichtende Selbstständigenvorsorge einer Regelu...