Praxishandbuch Betriebliche Altersvorsorge
1. Aufl. 2012
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S. 231. Vorsorge für Mitarbeiter aus Unternehmersicht
1.1. Abfertigung „Alt“ versus Abfertigung „Neu“
1.1.1. Rechtsgrundlagen
1.1.1.1. Entstehungsgeschichte/Regelungsmotiv des Abfertigungsanspruchs
Gesetzliche Bestimmungen zum Thema Abfertigung i.w.S. lassen sich bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts zurückverfolgen. Bereits zur Zeit des Ersten Weltkrieges gab es besondere Abfindungen für vom Krieg heimkehrende Angestellte, die ihren Dienst unverschuldet, beispielsweise aufgrund von Verletzungen, nicht antreten konnten. Im Jahre 1919 wurde im Handlungsgehilfengesetz (HGG) erstmalig ein genereller Anspruch für Angestellte im Sinne dieses Gesetzes normiert. Im Jahre 1921 wurde vom Nationalrat § 23 Angestelltengesetz (AngG) beschlossen. Im Jahre 1971 wurde § 23a AngG über die Abfertigung bei Pensionierung und bei Mutterschaft ergänzt. Die Arbeiter wurden (erst) im Jahre 1979 durch das Arbeiterabfertigungsgesetz (ArbAbfG) den Angestellten – zumindest was die gesetzlichen Bestimmungen diesbezüglich betrifft – gleichgestellt.
Im Jahre 1987 trat das Bauarbeiterurlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) in Kraft und mit das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz (BMVG), zwischenzeitig Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMVSG).
Regelungsmotiv der Bestimmungen zur Abferti...