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Änderungen im steuerlichen Verfahrensrecht in Bezug auf Außenprüfungen – Was bedeutet das für Steuerpflichtige und Finanzverwaltungen?
Am wurde das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts verkündet. Durch das Gesetz werden steuerverfahrensrechtliche Bestimmungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung von steuerlichen Außenprüfungen, punktuell modernisiert. Einerseits steht zu erwarten, dass Betriebsprüfungen durch die neuen Änderungen künftig beschleunigt werden. Dies beispielsweise durch die Begrenzung der Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist bei Außenprüfungen (§ 171 Abs. 4 AO), Einführung von Teilabschlussbescheiden (§ 180 Abs. 1a AO) sowie mögliche Bekanntgabe von Prüfungsschwerpunkten (§ 197 AO). Andererseits kann unterstellt werden, dass dies u.a. auch auf Kosten der Steuerpflichtigen erreicht wird, indem diesen weitere umfangreiche (Mitwirkungs-)Pflichten auferlegt werden, wie beispielsweise verkürzte Vorlagefristen für Verrechnungspreisdokumentationen (§ 90 Abs. 4 AO), Einführung eines qualifizierten Mitwirkungsverlangens, Einführung eines Mitwirkungsverzögerungsgelds sowie Einführung eines Zuschlags zum Mitwirkungsverzögerungsgeld (§ 200a AO). Es ble...