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Wolf Plettenbacher/Martin Stopfer/Katharina Nowotny

Handbuch Anti-Claim-Management

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2111-1

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Dokumentvorschau
Handbuch Anti-Claim-Management (1. Auflage)

S. 21610. Musterbriefe nach ÖNORM B 2110

Dieses Kapitel enthält Musterkorrespondenz für den AG. Die Reihung der Muster folgt dem Aufbau der ÖNORM B 2110. Soweit sich bei Anwendbarkeit der ÖNORM B 2118 Änderungen ergeben, wird darauf im jeweiligen Muster hingewiesen.

Zur Dokumentation vergleiche außerdem Kapitel . und Kapitel 4.9.

10.1. Allgemeines

An mehreren Stellen fordert die ÖNORM B 2110 Schriftlichkeit. Diese Vorgabe dient Beweiszwecken im Streitfall, ist aber keine Rechtsvorschrift in dem Sinne, dass ein Verstoß gegen das Schriftformgebot automatisch zur rechtlichen Ungültigkeit eines Vorgangs führen würde, denn im ABGB besteht für Bauwerkverträge kein Schriftformgebot. Somit können auch mündliche Vereinbarungen durchaus rechtliche Konsequenzen haben. Nach der Rechtsprechung ist nämlich ein nachträgliches, einverständliches Abgehen von einer vereinbarten Schriftform sowohl ausdrücklich als auch stillschweigend möglich und zulässig. Denjenigen, der sich darauf beruft, trifft allerdings auch die Beweislast für seine Behauptung.

10.1.1. Pkt 5.2 Vertragspartner – Muster über die Mitteilung wesentlicher Änderungen gemäß Pkt 5.2.3

Die ÖNORM B 2110 legt fest, dass die Vertragspartner einande...

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