Handbuch Anti-Claim-Management
1. Aufl. 2014
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S. 2047. Vermeiden von Rechtsstreitigkeiten/Methoden der Streitbeilegung
7.1. „ Partnerschaftssitzungen“ – laufende partnerschaftliche Abarbeitung von Leistungsabweichungen
Die ÖNORM B 2118 definiert die Einrichtung einer Partnerschaftssitzung:
Zur effizienten Vertragsabwicklung sowie zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten wird ein „Partnerschaftsmodell“ zwischen AG und AN vereinbart.
Die Partnerschaftssitzung dient zur Regelung bei der Vertragsabwicklung auftretender wirtschaftlicher und rechtlicher Probleme und der Anmeldung von Forderungen mit dem Ziel der gemeinsamen Bearbeitung berechtigter Ansprüche und einer raschen Entscheidung des AG.
Die Partnerschaftssitzung sollte Voraussetzungen schaffen, um bei auftretenden Problemen die daraus resultierenden Anpassungen von Leistungsfrist, Ablauf, Leistung oder Entgelt auf der Baustelle, effizient und rasch, transparent und nachvollziehbar, einvernehmlich zu vereinbaren.
Der AG hat in regelmäßigen Abständen – in der Regel monatlich, jedenfalls über Verlangen des AN – eine Partnerschaftssitzung einzuberufen.
Wird im konkreten Einzelfall nichts anderes vereinbart, hat bis zur jeweils nächsten Sitzung jeder Partner seine Veran...