Zwischenschritte
1. Aufl. 2018
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S. 1475. Die Ad-hoc-Meldepflicht
5.1. Grundlegendes
Die Veröffentlichungspflicht von Insider-Informationen ist der Flankenschutz, der die Zwecke des Insiderregimes (Anlegerschutz und Funktionsschutz des Marktes) sicherstellen soll. Mit dem Eintritt einer Insider-Information gehen nicht nur Handels- und Weitergabeverbote einher, sondern (grundsätzlich) auch die Ad-hoc-Veröffentlichungspflicht, wenngleich Art 17 Abs 1 Marktmissbrauchsverordnung im Gegensatz zu Art 7 Abs 1 einen unmittelbaren Emittentenbezug für das Einsetzen der Veröffentlichungspflicht erfordert. Die Verhaltenspflichten sind dabei von der Veröffentlichungspflicht zu differenzieren. Bei der Veröffentlichungspflicht handelt es sich um eine anlassbezogene Informationspflicht, die den Markt unverzüglich – in der Praxis meist innerhalb weniger Stunden – über den Eintritt neuer Ereignisse oder Umstände informieren soll. Mit der Veröffentlichung verliert die Insider-Information ihren „nicht öffentlichen Charakter“ und der Insider seinen Wissensvorsprung. Das Handeln unter Ausnützung der Information und die Weitergabe werden für den Insider weitgehend nutzlos, die Offenlegung dient deshalb, neben der Integrität der Märkte, ebenso d...