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Thomas Barth

Zwischenschritte

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3893-5

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Zwischenschritte (1. Auflage)

S. 1204. Wissenszurechnung bei Insider-Informationen

4.1. Grundlegendes

In den bisherigen Ausführungen wurde häufig das Eintreten einer Insider-Information mit der sofortigen Veröffentlichungspflicht gleichgesetzt. Dies durchaus zu Recht, denn nach dem europäischen (und somit auch nationalen) Verständnis führt der Eintritt einer Insider-Information zur umgehenden Veröffentlichungspflicht dieser. Diese Vereinfachung lässt aber die Wirklichkeit insofern unberücksichtigt, als juristische Personen keinen eigenen Kenntnisstand oder eigenständiges Wissen haben. Sie haben nur das Wissen ihrer ihnen zurechenbaren Personen. Daraus ergibt sich die logische Frage, ob die Kenntnis einer Person um eine Insider-Information sofort mit dem Kenntnisstand der Gesellschaft gleichzusetzen ist. Diese Frage stellt sich insbesondere in Fällen, in denen eine Insider-Information nicht beim Vorstand, sondern an einer anderen Stelle des Unternehmens aufkommt. Schon der juristische Hausverstand lässt erkennen, was im Folgenden noch versucht wird genauer aufzuzeigen: Der Emittent kann nicht schon dann zur Haftung herangezogen werden, wenn die Insider-Information formal eintritt, zumindest nicht, solange er nichts von ...

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