ZaDiG: Zivilrechtliche Aspekte des Zahlungsdienstegesetzes

1. Aufl. 2011

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ZaDiG: Zivilrechtliche Aspekte des Zahlungsdienstegesetzes (1. Auflage)

S. 3277. Beweislastverteilung und Rügeobliegenheit des Kunden bei fehlerhafter oder strittiger Transaktionsausführung

S. 3277.1. Beweislastverteilung in Hinblick auf die Erteilung und Ausführung eines Zahlungsauftrags

Liegt ein Zahlungsauftrag vor, bei dem strittig ist, ob dieser vom Kunden erteilt oder autorisiert wurde, so stellt sich die Frage, wer im Prozess beweisbelastet ist. Gleiches gilt, wenn ein Zahlungsauftrag nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Die Ausgestaltung der Beweislastverteilung kann für den Prozessausgang und die Schadenstragung von immenser Bedeutung sein.

Grundsätzlich hat jede Partei das Vorliegen aller tatsächlichen Voraussetzungen der für sie günstigeren Rechtsnorm zu beweisen [1115]. Demnach trägt derjenige, der ein Recht für sich in Anspruch nimmt, die Beweislast für die rechtsbegründenden Tatsachen [1116]. Mithin muss der Zahlungsdienstleister, um eine Belastungsbuchung am Konto des Kunden durchführen bzw seinen Aufwandersatzanspruch geltend machen zu können, die anspruchsbegründenden Voraussetzungen nachweisen, also nachweisen, dass der Kunde den Auftrag erteilt hat, dieser weisungsgemäß ausgeführt wurde und die Übernahme der Aufwendungen für diesen erforderlich ...

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