ZaDiG: Zivilrechtliche Aspekte des Zahlungsdienstegesetzes
1. Aufl. 2011
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S. 116 4. Zahlungsauftrag und die Durchführung von Zahlungstransaktionen
S. 116 4.1. Vornahme von Zahlungstransaktionen
Die Zahlungstransaktion, die der Zahler [339] in Auftrag gibt, kann zum einen in der Übertragung vom Buchgeld an einen Dritten, zum anderen in einer Barauszahlung und -einzahlung bestehen, und sich damit auf ein Zweiparteienverhältnis beschränken. Im Falle des bargeldlosen Zahlungstransfers differenziert das ZaDiG – wie auch die ZDRL – nur hinsichtlich der Kommunikationswege zwischen unmittelbar vom Zahler an die Zahlstelle erklärten Weisungen (Push-Transaktion) und solchen über den Zahlungsempfänger [340] weitergeleiteten (Pull-Transaktion). Den Ausgangspunkt der Zahlung bildet jedoch immer der vom Zahler erteilte Zahlungsauftrag.