Wettbewerb und Recht
1. Aufl. 2015
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 286I. Doppelte Wettbewerbsrelevanz: Wettbewerb der Steuerpflichtigen und Wettbewerb der Staaten
Steuern verändern die „relativen Preise am Markt“ und sind damit stets wettbewerbsrelevant. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Finanzwissenschaft widmen sich seit jeher der Erforschung, Vermeidung oder Optimierung der verzerrenden Wirkungen der Besteuerung. Unter dem Tagungstitel „Wettbewerbsrecht“ ist die Frage nach der rechtlichen Einordnung der Wettbewerbswirkungen der Besteuerung aufgeworfen.
Dabei geht es um zwei unterschiedliche Wettbewerbsbeziehungen. Die Wettbewerbsrelevanz von Steuern ist eine doppelte, deren Wirkungen sich wechselseitig bedingen. Zu trennen ist zwischen der Einwirkung der Besteuerung auf die Wettbewerbsposition der Steuerpflichtigen einerseits und dem Wettbewerb der Steuerstaaten um Investitionen und Steuereinnahmen andererseits. Aus der Sicht privater Unternehmen sind Steuern ein Kostenfaktor. Zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsposition müssen Unternehmen daher darauf bedacht sein, ihre Steuerbelastung zu optimieren. Genau an dieser Stelle kommt der Steuerwettbewerb der Staaten ins Spiel. Staaten machen sich zunutze, dass im internationalen Wettbewerb stehende ...