Wettbewerb und Recht
1. Aufl. 2015
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S. 104I. Einleitung
Thomas Eilmansberger hat sich in seiner wesentlichen Arbeit „Verbraucherwohlfahrt, Effizienzen und ökonomische Analyse – neue Paradigmen im europäischen Kartellrecht?“ mit der Rolle einer ökonomischen Betrachtungsweise für die Anwendung der Art 101 (Kartellverbot) und 102 (Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auseinandergesetzt. Unter anderem widmete er sich der Frage, welche Rolle die ökonomische Analyse für die Feststellung einer Wettbewerbsbeschränkung im Sinne von Art 101 Abs 1 AEUV zu spielen hat. Seit dem Erscheinen des Beitrags von Eilmansberger im Jahr 2009 haben sich wesentliche Entwicklungen in der Praxis der Kommission und der Judikatur des europäischen Gerichts sowie des EuGH ergeben, von denen jetzt die Rede sein soll. Dieser Beitrag soll sich dabei auf das Kartellverbot nach Art 101 AEUV beschränken.
II. More economic approach
A. Politischer Hintergrund
Nachdem die Kommission bereits in ihrem Weißbuch von 1999 einen more economic approach im Sinne eines Überganges der Anwendung des Kartellverbots nach „streng wirtschaftlichen Kriterien“ angekündet hatte, kündigte 2001 der damalig...