WiR

Wettbewerb und Recht

1. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3220-9

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Wettbewerb und Recht (1. Auflage)

S. 56I. Zum Thema

„Wettbewerb heißt: Entscheidungsfreiheit der Marktteilnehmer. Das Ordnungsprinzip Wettbewerb ist ein freiheitliches Prinzip und beansprucht auch auf dem Arbeitsmarkt Geltung.“ Das ist nicht von mir, sondern vom deutschen Arbeitsrechtler Volker Rieble, einem der radikalsten Apologeten des Wettbewerbsprinzips im Arbeitsrecht. „Wie kaum ein anderer Begriff der politischen Ökonomie bezeichnet der Begriff ‚Kartell‘ kurz und prägnant den Kernpunkt der Umsetzung von Schutzfunktionen im Arbeitsrecht. Die Regelungen des Arbeitsrechts immunisieren sich gegen den ‚unfairen Wettbewerb‘ zwischen den Arbeitnehmern, der in der Imparität der Vertragsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer strukturell angelegt ist, durch Bildung eines Kartells.“ Auch das ist nicht von mir, sondern vom Salzburger Arbeitsrechtler Klaus Firlei. Die beiden Zitate zeigen zunächst, wie unterschiedlich man das Verhältnis von Arbeitsrecht und Wettbewerb verstehen kann. Man kann also davon ausgehen, dass Wettbewerb ein so grundlegendes Prinzip ist, dass dieser auch durch das Arbeitsrecht nicht gestört oder beeinträchtigt werden darf, ja vielleicht sogar gefördert werden muss. Und man kann genauso davon...

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