Das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof
1. Aufl. 2015
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I. S. 226Einleitung
Die Parteistellung im Verfahren vor dem VwGH dient der Geltendmachung individueller und öffentlicher Interessen im Verfahren. Die Parteien können etwa Schriftsätze austauschen, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragen, sie sind zur mündlichen Verhandlung zu laden, können Einsicht in die Akten nehmen, befangene Richter oder Schriftführer ablehnen, Rechtsbehelfe einlegen, die aufschiebende Wirkung beantragen und haben je nach Verfahrensausgang das Recht auf bzw die Pflicht zum Kostenersatz.
Gegenstand der folgenden Ausführungen ist die Abgrenzung des Kreises der Parteien im Verfahren vor dem VwGH, insbesondere im Revisionsverfahren, vor dem Hintergrund der Neuordnung des verfassungsrechtlichen Rechtsschutzsystems. Seit der Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit kontrolliert der VwGH nicht mehr unmittelbar die Verwaltung, sondern die Erkenntnisse und Beschlüsse der Verwaltungsgerichte. Ziel dieses Beitrages ist es, die Konsequenzen dieser Wesensänderung der Kontrolle des VwGH für den Kreis der Verfahrensparteien zu untersuchen. Auch auf die Auswirkungen der neuen reformatorischen Entscheidungsbefugnis des VwGH auf die Abgrenzung der Mitbetei...