Das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof
1. Aufl. 2015
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I. S. 56Einleitung
Unter dem Begriff der Revisionslegitimation sind die Zulässigkeits- oder Prozessvoraussetzungen eines Revisionsverfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof zu verstehen. Man kann dabei auch von den Eintrittsvoraussetzungen für ein verwaltungsgerichtshöfliches Verfahren sprechen. Fehlt (nur) eine solche Voraussetzung, ist die Revision a limine zurückzuweisen und übertritt somit nicht die Schwelle zur inhaltlichen Behandlung durch den Verwaltungsgerichtshof.
Mit der Einführung einer allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit und der damit einhergehenden Etablierung des Revisionsmodells für den Verwaltungsgerichtshof sind die bisherigen Prozessvoraussetzungen für ein Rechtsmittel vor dem VwGH gegenüber dem früheren Beschwerdemodell erweitert worden: Zur Rechtfertigung einer Revision ist es demnach nunmehr zusätzlich notwendig, eine „Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung“ (gesondert) aufzuzeigen. Damit sollte der Zugang zum VwGH begrenzt, dem Umstand bereits gerichtlicher Vorentscheidungen Rechnung getragen und dem VwGH eine bessere Fokussierung der Revisionsbearbeitung ermöglicht werden. Durch die Erstbeurteilung des Vorliegens einer solchen Rechtsfrage durch das Verwaltungsg...