Das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof
1. Aufl. 2015
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I. S. 34Vorbemerkungen
Die Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist eine Wendung, die es seit langem gibt und die in mehreren Zusammenhängen begegnet. Sie erschien uns so selbstverständlich, dermaßen bewährt, dass wir im Zuge der Diskussion um die Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit über sie nicht weiter nachgedacht haben: Weder gab es eine verfassungspolitische Auseinandersetzung darüber, ob es sinnvoll ist, diesen Topos für die Beschränkung des Zugangs zum VwGH nutzbar zu machen, noch Reflexionen dazu, was er bedeutet. Im Konvent und danach wurde zwar intensiv darüber gestritten, ob das traditionelle Ablehnungsmodell beibehalten oder ob es durch ein Zulassungsmodell ersetzt werden soll. Aber in allen Vorschlägen waren die anzulegenden Kriterien hier wie dort die gleichen, und sie sind uns seit langem vertraut: einerseits aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit, wo die Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung den Dreh- und Angelpunkt der Befugnis des VwGH bildete, die Behandlung von Beschwerden abzulehnen, andrerseits aus der Asylgerichtsbarkeit, wo sie jene Konstellationen bezeichnete, in denen der Asylgerichtshof eine Grundsatzentscheidung fällen musste, mit der ...