Das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof
1. Aufl. 2015
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I. S. 16Ausgangslage
A. Allgemeines
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit NEU schafft einen neuen Zugang zum Verwaltungsgerichtshof. Stand vorher das außerordentliche Rechtsmittel der Beschwerde gegen letztinstanzliche Bescheide von Verwaltungsbehörden den Rechtsunterworfenen zur Verfügung, so wählte der Gesetzgeber nun die Form der Revision als Zugangsmöglichkeit zum Verwaltungsgerichtshof, mit dem nun aber nicht mehr Entscheidungen der Verwaltung, sondern Entscheidungen eines Verwaltungsgerichts überprüft werden sollten.
Damit einher geht eine Neupositionierung des Verwaltungsgerichtshofes im österreichischen Rechtsschutzsystem: Seit ist eine Anrufung des Verwaltungsgerichtshofes nur mehr bei Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, also eigentlich nur in Ausnahmefällen, zulässig. Der Verwaltungsgerichtshof kommt nur mehr ins Spiel, wenn es um Grundsätzliches geht – das „Tagesgeschäft“ der Kontrolle der Verwaltung obliegt nun den Verwaltungsgerichten.
Das Revisionsmodell soll sich nach dem Willen des Verfassungsgesetzgebers an der Revision nach den §§ 500 ff ZPO ausrichten. Dort heißt es ausdrücklich, dass sich das – dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren bisher fremde – Revi...