Das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof
1. Aufl. 2015
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I. S. 2Einleitende Bemerkungen
A. Der Verwaltungsgerichtshof als Höchstgericht
Die Jahrzehnte andauernde Diskussion um die Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit hat nun mit der Schaffung der Verwaltungsgerichte erster Instanz ihren würdigen Abschluss erhalten. Bei der Beschäftigung mit diesem Systemwechsel sind auch dessen Auswirkungen auf die bestehenden Strukturen zu untersuchen – vor dem Hintergrund des hier zu behandelnden Themas insbesondere die Veränderungen, die auf den Verwaltungsgerichtshof dabei zukommen.
Der Gerichtshof war und ist ein Sondergericht, das als ein Garant für die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung auf deren Kontrolle spezialisiert ist. Der Verwaltungsgerichtshof wird dabei gemäß seinem eigenen Selbstverständnis sowie im Spiegel der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung stets in seiner Funktion als Höchstgericht tätig. Ein zentrales Merkmal eines Höchstgerichts ist die Unanfechtbarkeit seiner Entscheidungen, was die Fällung von richtungsweisenden Erkenntnissen notwendigerweise mit sich bringt.
Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes sind auch nach der Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht anfechtbar, die auch bisher gegebene Funkti...