Umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen
1. Aufl. 2020
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S. 205. Problemfelder
5.1. Zwischenhandel in fremdem Namen für fremde Rechnung
5.1.1. Vermittlungsleistungen bei Einzweck-Gutscheinen
Die Komplexität nimmt bei Vertriebsketten zu, in denen der Gutschein verschiedene Zwischenhändler in mehreren Vertriebsstufen bis zum tatsächlich einlösenden Kunden passiert. In den bisherigen Kapiteln wurde immer davon ausgegangen, dass der Unternehmer, welcher den Gutschein ausgibt, damit sein Leistungsversprechen abgibt, und den Gutschein bei Erfüllung seiner Leistung vom Kunden entgegennimmt. Es können aber auch noch andere Unternehmer in der Vertriebskette als Zwischenhändler fungieren. Dabei stellt sich die Frage, ob aus dem Handel auch umsatzsteuerliche Konsequenzen folgen.
Eine Möglichkeit des Gutscheinhandels in Vertriebsketten ist der Zwischenhandel in fremdem Namen für fremde Rechnung. Dabei agiert ein Vertriebspartner in offener Vertretung nach außen im Sinne eines anderen Unternehmers. Wie bereits oben festgehalten, gilt jede Übertragung eines Gutscheins, welcher als Einzweck-Gutschein im Zeitpunkt der Ausstellung klassifiziert wurde, als Lieferung der Gegenstände oder Erbringung der Dienstleistungen. Für die Vermittlung eines Einzweck-Gutscheins...