Unternehmenszusammenschlüsse und Konsolidierung
1. Aufl. 2013
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S. 9910 Erwerb und Veräußerung von Anteilen bei aufrechter Beherrschung
10.1 Grundlagen
Nachdem ein Mutterunternehmen die Beherrschung über ein anderes Unternehmen erlangt hat, kann es zu Veränderungen der Beteiligungsquote an diesem Tochterunternehmen kommen, ohne dass der beherrschende Einfluss verloren geht. Solche die Mehrheit am Tochterunternehmen wahrende Beteiligungsauf- bzw -abstockungen sind, der Einheitstheorie folgend, gemäß IFRS 10.23 als Eigenkapitaltransaktionen zu bilanzieren. Die Bilanzansätze von Vermögenswerten und Schulden inklusive eines ursprünglich erfassten Firmenwerts bleiben unverändert; die Beteiligungsauf- bzw -abstockung führt zu keinen Gewinnen oder Verlusten, die in der Gesamtergebnisrechnung zu erfassen wären. Es kommt lediglich innerhalb des Eigenkapitals zu einer sogenannten Verschiebung zwischen den Gesellschafterstämmen. Dabei werden die Buchwerte des den (beherrschenden) Anteilen des/der Mehrheitsgesellschafter(s) zuzurechnenden Eigenkapitals und des den (nicht beherrschenden) Anteilen des/der Minderheitsgesellschafter(s) zuzurechnenden Eigenkapitals so angepasst, dass diese die geänderten Beteiligungsquoten widerspiegeln. Jede Differenz zwischen dem en...