Unternehmenszusammenschlüsse und Konsolidierung
1. Aufl. 2013
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S. 959 Ermittlung des Geschäfts- oder Firmenwerts bzw eines negativen Unterschiedsbetrags
9.1 Grundlagen
Im Rahmen der Kaufpreisallokation werden sämtliche erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden identifiziert, bestimmt bzw neu eingestuft und idR neu bewertet (vgl Kapitel 6.). Um die Kaufpreisallokation abzuschließen und den Unterschiedsbetrag aus der Erstkonsolidierung zu ermitteln, werden schließlich 100 % dieses übernommenen, neubewerteten Reinvermögens der übertragenen Gegenleistung (vgl Kapitel 5.) gegenübergestellt.
Sofern < 100 % der Anteile an dem Beteiligungsunternehmen erworben werden, sind zur Ermittlung des Unterschiedsbetrags aus der Erstkonsolidierung die nicht beherrschenden Anteile zu der übertragenen Gegenleistung hinzu zu addieren. Die Bewertung der nicht beherrschenden Anteile kann dabei wahlweise zum anteiligen beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens, dh beteiligungsproportional, oder zum beizulegenden Zeitwert der Anteile selbst erfolgen (vgl Kapitel 8.).
Sofern der Erwerber bereits vor dem Unternehmenszusammenschluss Eigenkapitalinstrumente in der Form finanzieller Vermögenswerte gemäß IAS 39, einer Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen gemäß IAS 2...