Unternehmenszusammenschlüsse und Konsolidierung
1. Aufl. 2013
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S. 928 Ansatz und Bewertung nicht beherrschender Anteile
8.1 Grundlagen
Wie in den vorangehenden Kapiteln dargestellt, sind alle Vermögenswerte und Schulden eines beherrschten Unternehmens in den Konzernabschluss des Erwerbers in Höhe ihrer vollen Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt aufzunehmen. Werden im Zuge des Unternehmenszusammenschlusses jedoch nicht 100 % des neuen Tochterunternehmens erworben, sind ihm diese nur anteilig zuzuordnen. In den Konzernabschluss ist daher ein Ausgleichsposten für den wirtschaftlichen Anteil nicht beherrschender Gesellschafter anzusetzen. Hinsichtlich der Bewertung dieser Anteile im Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes sieht IFRS 3 ein Wahlrecht vor, welches für jeden Unternehmenszusammenschluss gesondert ausgeübt werden kann.
Gemäß IFRS 3 können die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter mit den anteiligen Zeitwerten der auf sie entfallenden Vermögenswerte und Schulden (dh beteiligungsproportional) erfasst werden. Alternativ ist auch eine Bewertung der Anteile mit dem beizulegenden Zeitwert im Erwerbszeitpunkt möglich.
Inhaltlich unterscheiden sich diese beiden Verfahren in der Behandlung von auf nicht beherrschende Anteile entfallenden Komponenten des Gesc...