Unternehmenszusammenschlüsse und Konsolidierung
1. Aufl. 2013
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S. 787 Latente Steuern bei Unternehmenszusammenschlüssen
7.1 Grundlagen
7.1.1 Überblick
Latente Steuern spielen bei Unternehmenszusammenschlüssen eine wesentliche Rolle. Ihre Ursachen liegen vor allem in der Neubewertung der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens, weil die steuerlichen Buchwerte häufig unverändert bleiben und daraus zu versteuernde oder (in selteneren Fällen) abzugsfähige temporäre Differenzen entstehen. Die Ermittlung dieser latenten Steuern ist in der Praxis idR ohne größere Schwierigkeiten möglich.
Schwierigere Fragen zu latenten Steuern ergeben sich in Zusammenhang mit dem Konzernabschluss jedoch regelmäßig aus der Ausnahmeregelung für den Ansatz latenter Steuern bei Firmenwerten (IAS 12.15 lit a) und Beteiligungen (IAS 12.39), bei aktiven latenten Steuern aus Verlustvorträgen oder in Zusammenhang mit nachträglichen Änderungen von latenten Steuern. Auf diese und weitere Fragen soll hier näher eingegangen werden.
Die relevanten Regelungen finden sich im IAS 12 (mit speziellen Bestimmungen für Unternehmenszusammenschlüsse und für Firmenwerte in IAS 12.19 bzw IAS 12.21 ff sowie IAS 12.66) und IFRS 3.