Unternehmenszusammenschlüsse und Konsolidierung
1. Aufl. 2013
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S. 616 Ansatz- und Bewertungsgrundsätze
6.1 Grundlagen
6.1.1 Kaufpreisallokation
Die übertragene Gegenleistung (ggf zzgl etwaiger nicht beherrschender Anteile, vgl Kapitel 8.) ist grundsätzlich auf die identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Unternehmens zu verteilen. Dieser Prozess wird in der Praxis als Kaufpreisallokation (purchase price allocation) bezeichnet. Übersteigt die übertragene Gegenleistung das bilanzierungsfähige, neubewertete Reinvermögen, so ist ein Geschäfts- oder Firmenwert (goodwill) anzusetzen (vgl Kapitel 9.). Ist die übertragene Gegenleistung jedoch geringer als das bilanzierungsfähige, neubewertete Reinvermögen, so ist schlussendlich ein Ertrag in Höhe des negativen Unterschiedsbetrags ergebniswirksam zu erfassen (vgl Kapitel 9.).
Die Kaufpreisallokation baut in der Praxis häufig auf den Erkenntnissen der Due-Diligence-Prüfung auf. Gemäß IFRS 3.15 hat der Erwerber im Erwerbszeitpunkt sämtliche identifizierbaren erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden zu bestimmen und ggf einzustufen, sodass die maßgeblichen IFRS darauf angewendet werden können. Identifizierbar sind erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden dann, wenn sie den D...