Unternehmenszusammenschlüsse und Konsolidierung
1. Aufl. 2013
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S. 505 Ermittlung der übertragenen Gegenleistung
5.1 Grundlagen
Wurde der Erwerber identifiziert und der Erwerbszeitpunkt bestimmt, ist in einem nächsten Schritt zu entscheiden, welche Werte dem Unternehmenszusammenschluss zugrunde zu legen sind. Eine der ersten wichtigen Fragen in diesem Zusammenhang ist die Bestimmung und Bewertung der übertragenen Gegenleistung.
Gemäß IFRS 3.37 bestimmt sich diese als Summe der Zeitwerte aller Vermögenswerte, die durch den Erwerber übertragen werden, zuzüglich der gegenüber dem Verkäufer eingegangenen Verbindlichkeiten. Im einfachsten Fall handelt es sich um den vereinbarten Barkaufpreis – unabhängig davon, ob dieser bereits bezahlt oder mit dem Verkäufer bislang nur vereinbart wurde. Komplizierter ist der Sachverhalt, wenn die Gegenleistung des Erwerbers nicht in reinen Geldleistungen besteht oder variabel ausgestaltet ist.
Die einfachste Form der Zeitwertanpassung stellt die Berücksichtigung einer Zinskomponente für eingegangene Verbindlichkeiten dar. Liegen zwischen Erwerbszeitpunkt und Zahlung des Kaufpreises erhebliche Zeiträume, sind diese Kaufpreisbestandteile um die enthaltene Zinskomponente zu korrigieren. Nur der Barwert der Verbindlichkeit ist...