Unternehmenszusammenschlüsse und Konsolidierung
1. Aufl. 2013
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S. 252 Anwendungsbereich von Unternehmenszusammenschlüssen
2.1 Grundlagen
Nicht jeder Unternehmenserwerb führt zur Anwendung des IFRS 3 und damit der hier ausgeführten Regelungen. IFRS 3 verlangt nämlich, dass das erworbene Unternehmen die Definition eines (oder mehrerer) Geschäftsbetriebe(s) erfüllt.
Bei einem Geschäftsbetrieb (business) handelt es sich um eine integrierte Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten, die mit dem Ziel gemanagt werden kann, Erträge zu erwirtschaften, die in Form von Dividenden, Kostenersparnissen oder sonstigem wirtschaftlichen Nutzen den Eigentümern zugehen (vgl IFRS 3, Anhang A). Um Geschäftsbetriebseigenschaft aufzuweisen, muss das Erwerbsobjekt über Ressourcen (inputs) und Abläufe (processes) verfügen, die durch ihr Zusammenwirken gegenwärtig oder in absehbarer Zukunft Leistungen (outputs) zur Realisierung der Ertragszielsetzung hervorbringen. Bei der Beurteilung stehen demnach technisch-organisatorische Gesichtspunkte im Vordergrund; die rechtliche Gestaltung ist nicht ausschlaggebend. Was als Ressource, Verfahren und Leistung iSv IFRS 3.B7 zählt, ist stark von der Branche, der Unternehmensstruktur und der Lebenszyklusphase abhängig (vgl IFRS 3.B9). Bef...