Unternehmenszusammenschlüsse und Konsolidierung
1. Aufl. 2013
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S. 131 Beherrschung
1.1 Grundlagen
Bis zur Veröffentlichung von IFRS 10, jenes neuen Standards, der in der EU ab 2014 die zentralen Regelungsinhalte für die Aufstellung von Konzernabschlüssen bereitstellt, bildete das in IAS 27 (2009) normierte Beherrschungskonzept die Grundlage des Konzernbegriffs in den IFRS. IAS 27.4 definierte Beherrschung als die Möglichkeit, die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens zu bestimmen, um aus dessen Tätigkeit einen Nutzen zu ziehen. Der Konzernbegriff in den IFRS konstituierte sich damit aus dem bloßen Potenzial (d.h. der Möglichkeit) einen beherrschenden Einfluss auf die betriebswirtschaftlichen Tätigkeiten eines Beteiligungsunternehmens auszuüben. Ob ein solches Beherrschungspotenzial tatsächlich genutzt wird, war im Grunde nebensächlich. Dauerhaftes faktisches Beherrschen lässt jedoch in der Regel auf die nachhaltig gesicherte Möglichkeit, die Finanz- und Geschäftspolitik eines Beteiligungsunternehmens zu bestimmen, schließen. Dieses Grundprinzip behält auch gemäß IFRS 10 weiterhin seine Gültigkeit. Das beherrschende Unternehmen wird als Mutter-, das beherrschte als Tochterunternehmen bezeichnet. Zusammen mit allen seinen Tochterunternehmen b...