Der Unternehmerbegriff des UStG
1. Aufl. 2017
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1. S. 191Einleitung
Der Begriff des Drittlandsunternehmers ist weder in der MwStSystRL noch im UStG gebräuchlich. Grundsätzlich unterscheiden weder die MwStSystRL noch das UStG zwischen EU-Unternehmern und Drittlandsunternehmern. Auf die Drittlandsunternehmereigenschaft wird konkrekt lediglich beim Vorsteuererstattungsverfahren, bei Telekommunikationsleistungen an Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet sowie bei der Fiskalvertretung im Inland Bezug genommen. Von diesen auf Drittlandsunternehmer zugeschnittenen Regelungen sind Regelungen mit Drittlandsbezug zu unterscheiden. Solche finden sich zum Lieferort einer Beförderungs- oder Versendungslieferung, die in einem Drittland beginnt, zur Einfuhr von Gegenständen, zur Ausfuhr von Gegenständen sowie zur Erbringung von Katalogleistungen an drittländische Privatpersonen.
Diese erste Bestandsaufnahme deutet einerseits auf eine verhältnismäßig homogene Regelungsstruktur für EU-Unternehmer und Drittlandsunternehmer hin und bietet andererseits Raum für eine thematische Erweiterung des vorgegebenen Themas. In Kapitel 2. werden vorab die allgemeinen Vorgaben des Waren- und Dienstleistungsverkehrs mit Drittländern untersucht. Dem internationalen Waren- und Di...