Der Unternehmerbegriff des UStG
1. Aufl. 2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1. S. 168Einleitung
Die Fähigkeit, Unternehmer zu sein, besitzt jedes Gebilde, das als solches Leistungen im umsatzsteuerlichen Sinn erbringt. Die Unternehmerfähigkeit ist weder mit einem bestimmten zivilrechtlichen Status noch mit einer bestimmten Rechtsform verknüpft. Die Rechtsformindifferenz entspricht dem Konzept einer allgemeinen Steuer auf die Einkommensverwendung. Für diese darf es keine Rolle spielen, in welcher Rechtsform Leistungen angeboten und erbracht werden. Diese seit jeher praktizierte Auslegung ist auch unionsrechtlich in Art 9 Abs 1 der MwSt-RL verankert.
Da die Unternehmerfähigkeit stets die Erbringung von Leistungen im umsatzsteuerlichen Sinn voraussetzt, kennt das UStG keine Unternehmereigenschaft kraft Rechtsform. Auch Personen- und Kapitalgesellschaften, Vereine, Privatstiftungen etc besitzen Unternehmereigenschaft nur dann und insoweit, wenn (als) sie durch Leistungen an Dritte im Wirtschaftsleben in Erscheinung treten.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, warum bestimmten Rechtsformen, konkret Vereinen und Stiftungen, ein eigener Beitrag gewidmet werden soll. Eine Begründung dafür könnte sein, dass sich diese Rechtsformen ihrem Wesen nach von anderen untersche...