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Markus Achatz/Michael Tumpel

Der Unternehmerbegriff des UStG

1. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3798-3

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Der Unternehmerbegriff des UStG (1. Auflage)

1. S. 82Einleitung

Eine Liebhabereibeurteilung hat grundsätzlich dann zu erfolgen, wenn Tätigkeiten mittel- oder langfristig keinen Gewinn erwarten lassen. Im Umsatzsteuerrecht wird derjenige, der eine solche Tätigkeit ausübt, zum Privaten, ihn trifft dann zwar keine Umsatzsteuerpflicht, er hat jedoch im Gegensatz zu einem Unternehmer auch keinen Vorsteuerabzug.

Nicht nur im Bereich der Umsatzsteuer ist nach der Liebhabereiverordnung (LVO) 1993, BGBl 1993/33 idF BGBl II 1997/358, in bestimmten Fällen eine Prüfung der Liebhaberei vorzunehmen, sondern auch im Ertragsteuerrecht. Die Konsequenz einer ertragsteuerlichen Liebhaberei ist, dass diese Tätigkeit keine Einkunftsquelle darstellt und Verluste nicht gewinnmindernd angesetzt werden können. Demgegenüber geht es im Umsatzsteuerrecht um die Abgrenzung vom Unternehmer zum Verbraucher, wobei nach Rz 160 der Liebhabereirichtlinien (LRL) 2012 eine Liebhabereibeurteilung umsatzsteuerlich nur dann in Betracht kommt, wenn nach den allgemeinen Kriterien des § 2 UStG 1994 von einer unternehmerischen Tätigkeit auszugehen wäre.

Dies bedeutet, dass eine Liebhabereiprüfung nach den Bestimmungen des UStG 1994 nur bei verlustträchtigen Betätigungen, die unternehmerisch sind, vorzunehmen ist. Ob diese...

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