Der Unternehmerbegriff des UStG
1. Aufl. 2017
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1. S. 32Bedeutung der „wirtschaftlichen Tätigkeit“ in der MwStSyst-RL und für das UStG
Der Begriff des „Unternehmers“ ist der unionsrechtlichen Mehrwertsteuersystem-Richtlinie (MwStSyst-RL) völlig fremd. Nur an einer Stelle der deutschsprachigen Erwägungen zur Frage der mehrwertsteuerlichen Behandlung von Elektrizitäts- und Gaslieferungen wird dieses Schlagwort überhaupt und dort lediglich ohne weitere normative Bedeutung verwendet (die englischsprachige Fassung der RL spricht an dieser Stelle von einem „trader“, die französischsprachige von einem „négociant“, beide also spezifischer von einem Händler). Zur Umschreibung der Steuerzahler und damit des persönlichen Anwendungsbereichs der Mehrwertsteuer bedient sich die MwStSyst-RL stattdessen neutral des allgemeinen Wortes „Steuerpflichtiger“. Als solcher gilt nach Art 9 MwStSyst-RL, „wer eine wirtschaftliche Tätigkeit unabhängig von ihrem Ort, Zweck und Ergebnis selbstständig ausübt“.
Rechtstechnisch scheint sich dies auf einen ersten Blick kaum von der österreichischen Ausprägung des § 2 Abs 1 UStG zu unterscheiden, welcher schlicht andere Bezeichnungen verwendet und den Steuerpflichtigen eben „Unternehmer“ und die wirtschaftliche Tätigkeit „gewerbliche od...