Unternehmenssanierung mit Auslandsbezug
1. Aufl. 2019
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1. S. 112Der Begriff „Treuhand“
Die Treuhand ist ein Rechtsverhältnis, (i) bei dem ein Treugeber einem Treuhänder ein Recht überträgt, (ii) dies jedoch nur mit der Maßgabe, von diesem Recht nicht bzw. erst nach Eintritt bestimmter Bedingungen (zum eigenen Vorteil) Gebrauch zu machen. Typisch für die Treuhand ist also ein Nebeneinander von (i) dinglicher Übertragung und (ii) schuldrechtlicher Bindung.
Obwohl die Treuhand alltäglich ist (zB in der Gestalt einer Sicherungsübereignung, eines Sicherheitenpools oder bei der Löschung von Grundpfandrechten gegen Kaufpreiszahlung), ist sie nicht gesetzlich normiert.
2. Typische Ausgangslage einer Sanierungstreuhand
In der Regel führen operative Umstände zu einer Krise mit entsprechendem Sanierungs- und Liquiditätsbedarf. Die entscheidende Weichenstellung für die Installation einer Treuhand ist jedoch meist das fehlende Vertrauen zu den Gesellschaftern und/oder dem Management; sei es fehlendes Vertrauen in deren Sachkompetenz oder sei es in deren Integrität.
Auch in einer der wenigen (österreichischen) Gerichtsentscheidungen mit Treuhandbezug war die angestrebte „Zweckbindung wegen offenkundiger Vertrauensunwürdigkeit der späteren Gemeinschuldnerin nur...