Bertl et al. (Hrsg.)

Organe von Unternehmen in Recht und Rechnungswesen

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3066-3

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Organe von Unternehmen in Recht und Rechnungswesen (1. Auflage)

Kasper Dziurdź

1. S. 168Einleitung

Geschäftsführer und Vorstände können innerstaatlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen, je nachdem, ob ein Dienstvertrag abgeschlossen wurde und eine wesentliche Beteiligung von mehr als 25 % besteht. In der Praxis wird üblicherweise ein Dienstvertrag abgeschlossen, sodass steuerlich (bei Fehlen einer wesentlichen Beteiligung) eine nichtselbständige Tätigkeit vorliegt. Im Folgenden wird daher sowohl innerstaatlich als auch für Zwecke der Doppelbesteuerungsabkommen ein Dienstverhältnis angenommen.

Geschäftsführervergütungen unterliegen der beschränkten Steuerpflicht, wenn die Tätigkeit im Inland ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn der Steuerpflichtige im Inland persönlich tätig wird. Dabei kommt es nicht darauf an, wie lange sich der Geschäftsführer im Inland aufhält. Auch die Arbeitsausübung während einer kurzfristigen Geschäftsreise genügt für die beschränkte Steuerpflicht. Ohne einen Inlandsaufenthalt kommt es zudem zur beschränkten Steuerpflicht, wenn die Tätigkeit im Inland verwertet wird. Dies ist der Fall, wenn die Tätigkeit zwar nicht im Inland persönlich ausgeübt...

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