Organe von Unternehmen in Recht und Rechnungswesen
1. Aufl. 2019
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1. S. 73Einleitung
Der Vorstand nimmt im Prozess der Entstehung der Unternehmensabschlüsse eine zentrale Rolle ein, da ihm gesetzlich deren Aufstellung zugewiesen ist, womit er im gesamten Gefüge des Bilanz- und Gesellschaftsrechts den wohl größten Einfluss auf die Unternehmensabschlüsse hat (siehe 2.). Erstaunlicherweise gibt der gesetzliche Regelungsrahmen hinsichtlich der genauen Vorgehensweise aber wenig vor und ist im Wesentlichen auf eine bloße Aufgabenzuweisung beschränkt (siehe 3.). Dies wirft die Frage auf, wie der Vorstand diese Aufgabenzuweisung genau auszufüllen hat. Dabei geht es zunächst darum, ob der Vorstand diese Aufgabe eigentlich selbst erfüllen muss oder er sie delegieren darf (siehe 4.). Darüber hinaus ist der konkrete rechnungslegungsspezifische Pflichtenmaßstab zu ermitteln (siehe 5.). Der nachfolgende Beitrag geht diesen Fragen nach.
2. Aufstellung der Unternehmensabschlüsse im Gefüge des Bilanz- und Gesellschaftsrechts
Die Aufstellung, die im Schnittbereich von Bilanz- und Gesellschaftsrecht angesiedelt ist, ist nur ein Teilaspekt im Gesamtverfahren zur Erstellung von Unternehmensabschlüssen (siehe 2.1.). Dennoch kommt ihr insofern die größte Bedeutung zu, da nach der Aufstell...