Unternehmenskrise und Sicherheiten
1. Aufl. 2017
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I. S. 64Einleitung
Im Insolvenzverfahren sind bei freihändiger Verwertung einer mit Absonderungsrechten belasteten Sache die Verteilungsvorschriften der Exekutionsordnung anzuwenden. Die Anberaumung der Meistbotsverteilungstagsatzung und der Verteilungsbeschluss gehören zu den Aufgaben des Insolvenzgerichts. In der Insolvenzpraxis kommt dem Masseverwalter eine wichtige Rolle zu: Über die Ergebnisse seiner Erhebungen, inwiefern die Absonderungsgläubiger gedeckt sind, über den Stand der Sondermasseforderungen, den Erlag des Kaufpreises und die Erfüllung sonstiger im Kaufvertrag vorgesehener Bedingungen, berichtet der Masseverwalter dem Insolvenzgericht. Die Bezeichnung dieses Berichts als Verteilungsentwurf hat sich eingebürgert. Die Umsetzung der exekutionsrechtlichen Vorschriften im Insolvenzverfahren bereitet mitunter Schwierigkeiten. Anhand der Vorschriften der Exekutionsordnung befasst sich der vorliegende Beitrag mit den Aufgaben des Insolvenzgerichts und des Masseverwalters im Zusammenhang mit der Verteilung des Erlöses.
II. Meistbotsverteilungstagsatzung und Verteilungsentwurf des Masseverwalters
Grundsätzlich hat das Insolvenzgericht die Meistbotsverteilungstagsatzung von Amts wegen anzuberaumen. Regelmäßig wird das...