Unternehmenskrise und Sicherheiten
1. Aufl. 2017
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I. S. 2Einleitung
Besondere Relevanz haben Kreditsicherheiten stets dann, „wenn‘s eng wird“, also zB im Falle einer Unternehmenskrise oder gar der materiellen Insolvenz des Kreditnehmers. Die Bedeutung der soliden Besicherung von Krediten oder Finanzierungsprojekten ist in Anbetracht der wirtschaftlichen Großwetterlage des letzten Jahrzehnts, aber auch der daraus folgenden regulatorischen Änderungen, die die Kreditvergabe beschränken, noch gewachsen.
Dieser Beitrag soll, gewissermaßen als „Klammer“, einen Einstieg in das Generalthema der Vortragsreihe 2016 der Plattform für Wirtschafts-, Insolvenz- und Sanierungsrecht bieten und dem geschätzten Leser einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Kreditsicherung verschaffen. Persönliche (Bürgschaft, Garantie, Schuldbeitritt und Patronatserklärung) wie dingliche Sicherheiten (Pfandrecht, Sicherungseigentum, Eigentumsvorbehalt und Sicherungszession) werden in ihren Grundzügen skizziert.
II. Arten von Kreditsicherheiten
A. Persönliche Sicherheiten
1. Bürgschaft
Die Bürgschaft, geregelt in § 1346 ABGB, dient zur Besicherung einer fremden Schuld. Sie wird in Form eines schriftlichen Vertrags zwischen Bürge und Gläubiger eingegangen. Der Bürge haft...