Aktuelle Fragen des Unternehmenskaufs
1. Aufl. 2016
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I. S. 172Einleitung
Die Vertragsparteien können für Zwecke des Unternehmenserwerbs verschiedene Formen vorsehen: Beim Asset-Deal hat der Käufer den Vorteil, dass er das gesamte Unternehmen oder auch nur bestimmte Unternehmensteile erwerben kann. So können einzelne Wirtschaftsgüter samt den damit im Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten beim alten Rechtsträger belassen werden. Praktisch etwas einfacher durchzuführen ist idR der Beteiligungserwerb (Share-Deal). Daneben bietet auch die gesellschafts- oder erbrechtliche Gesamtrechtsnachfolge, die im Weiteren ausgeklammert bleibt, eine Möglichkeit zur Unternehmensübertragung. Das UmgrStG bietet sowohl für den Asset- als auch den Share-Deal steuerneutrale Möglichkeiten des Unternehmenserwerbs. Dieser Beitrag widmet sich beiden Haupt-Varianten des Unternehmenskaufs insbesondere bei Kapitalgesellschaften in Bezug auf den Verlustvortrag.
Der Verlustvortrag ist eine notwendige Ergänzung zur Gewinnermittlung, zum Nettoprinzip und zur Abschnittsbesteuerung und steht im Rahmen des Sonderausgabentatbestands nach § 18 Abs 6 und 7 EStG und § 8 Abs 4 KStG zur Verfügung. Der Verlustvortrag ist ein höchstpersönliches Recht. Da sich beim Share-Deal mangels Wechsel des Steuerrechtssubjekts die Frag...