Praxishandbuch Unternehmensbezogene Geschäfte
1. Aufl. 2021
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S. 25213. Investitionsersatz
13.1. Vorbemerkungen
Unter dem Begriff „Investitionsersatz“ kann man sich nur schwer konkret vorstellen, was darunter zu verstehen ist. Investitionsersatz ist für Unternehmer, die sich in einem vertikalen Vertriebsbindungssystem befinden, sowie für selbstständige Handelsvertreter, die an einem ebensolchen System teilnehmen, von Interesse. Zur besseren Erschließung von Absatzmärkten können Hersteller, Importeure etc. beispielsweise Händler verpflichten, nur noch ihre Waren in einem bestimmten Gebiet zu vertreiben, wodurch derartige Händler zu Vertragshändlern werden. Ein weiterer Anwendungsfall diesbezüglich wären Franchisenehmer. Im Zuge dieser Bindung an einen Vertragspartner im Rahmen eines vertikalen Vertriebsbindungssystems kommt es nicht selten vor, dass vom Vertragshändler seitens des übergeordneten Vertragspartners in der Vertriebsbindungskette Investitionen gefordert werden, die notwendig sind, und die entsprechenden vertraglichen Leistungen erbringen zu können. Nicht selten geht mit einer vertikalen Vertriebsbindung eine wirtschaftliche und gegebenenfalls auch organisatorische Abhängigkeit vom übergeordneten Vertragspartner einher. Dies hat zur Folge, ...