Praxishandbuch Unternehmensbezogene Geschäfte
1. Aufl. 2021
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S. 82. Rechtliche Besonderheiten für die Haftung von Unternehmern, der Anwendbarkeit der Verkürzung über die Hälfte sowie des Entgelts
Nach den Ausführungen zur Anwendbarkeit des Vierten Buches des UGB soll in diesem Kapitel auf die § 346–354 UGB eingegangen werden. Die genannten Bestimmungen enthalten rechtliche Besonderheiten für die Haftung auf Schadenersatz, die Möglichkeit des Ausschlusses der „Verkürzung über die Hälfte“ sowie dahingehend, welches Entgelt gefordert werden kann, sollte nicht ausdrücklich ein bestimmter Preis ausbedungen worden sein.
2.1. Gebräuche im Geschäftsverkehr
§ 346 UGB sieht vor, dass unter Unternehmern im Hinblick auf die Bedeutung und Wirkung von Handlungen und Unterlassungen auf die im Geschäftsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche Rücksicht zu nehmen ist.
Die Unbestimmtheit dieser Regelung lässt selbstverständlich einiges an Interpretationsspielraum hinsichtlich des konkreten Inhalts der Regelung wie auch der in Frage kommenden Anwendungsbereiche zu, gleichzeitig ist mit dieser doch sehr offenen Formulierung gewährleistet, dass die im Geschäftsverkehr geltenden Gewohnheiten und Bräuche berücksichtigt werden, ohne dass bei Veränderung oder Weiterentwicklung dieser Br...