Unternehmensbewertung beim Gesellschafterausschluss
1. Aufl. 2009
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S. 192. Ausschluss von Gesellschaftern
2.1. Ausschluss eines Gesellschafters nach österreichischem Recht
Ein Gesellschafter kann unter gewissen Voraussetzungen ohne wichtigen Grund aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Der Ausschluss oder Squeeze-out eines Gesellschafters stellt durch den Verlust der Gesellschafterstellung einen Eingriff in dessen Eigentum dar. Der Gesetzgeber erkennt aber Gründe an, die diesen Eingriff in das Eigentumsrecht des Gesellschafters allgemein und unabhängig von einem wichtigen Grund rechtfertigen und lässt unter bestimmten Voraussetzungen Minderheitsausschlüsse im Gesellschaftsrecht zu. Der Mehrheitsgesellschafter kann daher durch Beschluss einseitig in das Bestandsinteresse des Minderheitsgesellschafters eingreifen. Zum Ausgleich muss das Vermögensinteresse des Gesellschafters umfassend geschützt sein. Dem ausgeschlossenen Gesellschafter muss für den unfreiwilligen Austritt ein Ausgleich erbracht werden, der einem Angemessenheitserfordernis unterworfen ist und den der Gesellschafter auch gerichtlich überprüfen lassen kann. Für die Verwirklichung des Vermögensschutzes ist eine Bewertung des Gesellschaftsanteils notwendig.