Dehn/Krejci

Das neue UGB

Die Handelsrechtsreform im Überblick nach dem HaRÄG, PuG und ÜbRÄG 2006 – Berücksichtigung der steuerlichen Anpassung durch StruktAnpG 2006, 2. Wartungserlass 2006 EStR 2000, RV zum BudgetbegleitG 2007 – Gesetzesänderungen und Erläuterungen

2. Aufl. 2007

ISBN: 978-3-7073-1177-8

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Das neue UGB (2. Auflage)

Gesetzestexte, Wartungserlass EStR

Anhang I

Unternehmensgesetzbuch

S. 251Anhang II

Auszüge aus den Nebengesetzen idF der Artikel II bis XXXII des Handelsrechts-Änderungsgesetzes, BGBl I Nr 120/2005

S. 252Artikel II Änderung des allgemeinen bürgerlichen Gesetzesbuches

(Auszug aus dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, JGS Nr 946/1811, idF des Handelsrechts-Änderungsgesetzes, BGBl I Nr 120/2005)

Gutgläubiger Erwerb

§ 367. (1) Die Eigentumsklage gegen den rechtmäßigen und redlichen Besitzer einer beweglichen Sache ist abzuweisen, wenn er beweist, dass er die Sache gegen Entgelt in einer öffentlichen Versteigerung, von einem Unternehmer im gewöhnlichen Betrieb seines Unternehmens oder von jemandem erworben hat, dem sie der vorige Eigentümer anvertraut hatte. In diesen Fällen erwirbt der rechtmäßige und redliche Besitzer das Eigentum. Der Anspruch des vorigen Eigentümers auf Schadenersatz gegen seinen Vertrauensmann oder gegen andere Personen bleibt unberührt.

(2) Ist die Sache mit dem Recht eines Dritten belastet, so erlischt dieses Recht mit dem Erwerb des Eigentums durch den rechtmäßigen und redlichen Besitzer, es sei denn, dass dieser in Ansehung dieses Rechtes nicht redlich ist.

§ 368. (1) Der Besitzer ist redlich, wenn er...

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