Finanzstrafrecht 1992-2002
1. Aufl. 2006
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S. 942Umsetzung des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften im allgemeinen Strafrecht
Dr. Fritz Zeder, Bundesministerium für Justiz
I. „Betrugsbekämpfung“ – Heterogenität und Antagonismen
3. Rechtsgrundlagen und Rechtsquellen
II. Das Übereinkommen vom 26.7.1995
1. Aus der Entstehungsgeschichte
2. Die Umsetzung des Tatbestands der „ausgabenseitigen“ Handlungen
2.1. Rechtspolitische Zielsetzungen der Umsetzung
a) Gleicher Schutz für inländische und EU-Rechtsgüter
b) Kein abstraktes Gefährdungsdelikt
d) Weitestmögliche Beibehaltung des Rechtsbestandes
e) Konkurrenzierende Bestimmungen vermeiden
2.2. Erfassung der ersten beiden Begehungsformen durch § 146 StGB und § 7 AEG
3. Die Umsetzung des Tatbestandes der „einnahmenseitigen Handlungen“
4. Mindestsanktionen, Auslieferungsfähigkeit
6. Auslieferung und internationale Zusammenarbeit
7. Verbot der doppelten Strafverfolgung (ne bis in idem)
8. Zuständigkeiten des Europäischen Gerichtshofs
III. Exkurs: Das Protokoll vom 27.9.1996 und das Bestechungsübereinkommen vom 26.5.1997
IV. Ergänzende Bestimmungen im Zweiten Protokoll vom 19.6.1997
S. 943Einleitung
Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 1998, das am in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber im österreichischen Strafrecht erstmals Bestimmungen geschaffen, die unmittelbar durch das Recht der Europäischen Union bedingt sind. Neben drei Änderungen, die hier nicht weiter interessieren – die Ausdehnung des strafrechtlichen Schutzes für Wahlen auf jene zum Europäischen Parlament (§ 261 StGB), die Ausweitung des Straftatbestandes der Verletzung des Amtsgeheimnisses auf Organwalter und Bedienstete von Europol (§ 310 Abs 2a StGB) und eine Anpassung im Tatbestand der Neutralitätsgefährdung (§ 320 StGB) -, handelt es sich um die Umsetzung von unionsrechtlichen Verpflichtungen im Bereich der Betrugsbekämpfung einerseits und der Korruptionsbekämpfung andererseits; im Zusammenhang mit beiden Bereichen war auch eine Anpassung des Geldwäschereitatbestandes erforderlich. Gegenstand dieser Arbeit sind die Verpflichtungen und ihre Umsetzung im Bereich Betrugsbekämpfung, daneben soll auch auf den Bereich Korruptionsbekäm...