Finanzstrafrecht 1992-2002
1. Aufl. 2006
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S. 844Rechtsschutz
Rechtsschutz im behördlichen Finanzstrafverfahren, Beschwerde, Berufung, Gnadengesuch
Dr. Roman Leitner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Linz/Dr. Felix Michael Klement, Berufsanwärter, Linz
4. Beschwerde gegen sonstige Bescheide
5. Beschwerde gegen Zwangsmittel
6. Verfahrensleitende Anordnungen
7. Verfahrensgrundsätze im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren
8. Bescheidaufhebung durch die Oberbehörde (§ 170 Abs 2 FinStrG iVm § 299 BAO)
S. 8451. Ausgangslage
Im folgenden Beitrag soll ein Überblick über den Rechtsschutz im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren gegeben werden. Insbesondere sollen Berufung, Beschwerde, die Möglichkeit der Bescheidaufhebung durch die Oberbehörde gem § 170 Abs 2 iVm § 299 BAO sowie das Gnadengesuch erörtert werden. Ausführungen zu den außerordentlichen Rechtsmitteln der Wiederaufnahme und Wiedereinsetzung finden sich im Beitrag von Plückhahn. Ferner ist die Beschwerde an die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes gegen letztinstanzliche Bescheide der Finanzstrafbehörden nicht Thema dieses Beitrages. Neben der Darstellung des Systems der Rechtszüge werden aktuelle Sonderprobleme diskutiert. Derzeit wird vom BMF eine Regierungsvorlage für ein Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz (AbgRmRefG) vorbereitet. Darin ist vorgesehen, dass das Rechtsmittelverfahren von den Finanzlandesdirektionen einem sog „Finanzgericht“ übertragen wird. Da im Wesentlichen nur die Rechtsmittelbehörde ausget...