Finanzstrafrecht 1992-2002
1. Aufl. 2006
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S. 788Der Vergleich im gerichtlichen (Finanz-)Strafverfahren aus der Sicht des Richters
Dr. Eckart Ratz, Hofrat des Obersten Gerichtshofs
3. Änderungsbedarf für den Gesetzgeber?
4. Einfluss des Angeklagten auf den Verfahrensgang
S. 7891. Problemstellung
Der dem Veranstalter zu verdankende Titel meines Vortrages bedarf gleich zu Beginn einer thematischen Klarstellung. Dass Verteidiger die ganz persönlichen Interessen ihres Mandanten im Rahmen der Rechtsordnung zu vertreten haben und nicht diese selbst, wird von niemandem angezweifelt. Wenn Dozent Soyer als Strafverteidiger Absprachen vorhin aus dem Blickwinkel der Interessen des Beschuldigten beurteilt hat, ist das also legitim, ja geradezu geboten. Dass die Verfahrensrechtsordnung aber auch auf die Förderung persönlicher Interessen von Richtern abzielt, wird schwerlich behauptet werden können, sodass ich das mir gestellte Thema gar nicht anders verstehen kann, denn als Auftrag, die Sicht des Gesetzes darzulegen. Das Interesse des Richters als Organ kann demnach nur mit demjenigen des geltenden Verfahrensrechtes gleichgesetzt werden, mögen auch einzelne richterliche Organwalter vom Verfahrensrecht abweichende persönliche Interessen verfolgen. Weil diese zwar als Gegenstand einer Untersuchung strafbarer Verletzungen de...