Finanzstrafrecht 1992-2002
1. Aufl. 2006
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S. 679Anzeigepflichten der Abgabenbehörde
Die rechtsstaatlichen Grenzen der Anzeige von Strafdelikten und sonstigen Übertretungen durch Abgabenbehörden und die Rechtsfolgen gesetzwidrig erstatteter Anzeigen
Univ.-Prof. Dr. Markus Achatz, Linz
III. Die Anzeigepflicht gemäß § 80 FinStrG
1. Keine Verpflichtung im Fall mangelnder Strafwürdigkeit
2. Die Kenntnis eines Finanzvergehen als Ermessensfrage
IV. Die Verpflichtung zur Anzeige gerichtlich strafbarer Handlungen (§ 84 StPO)
V. Die Ermächtigung zur Anzeige nach § 48 b Abs 2 BAO
VI. Zivil- und strafrechtliche Folgen nicht dem Gesetz entsprechender Anzeigen
a) Verletzung der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht
S. 680I. Ausgangslage
Die Dezentralisierung und Spezialisierung der Vollziehung und der hiezu erforderlichen Behördenorganisation erfordert Rechtsvorschriften, die das Zusammenwirken von Behörden regeln, um Funktionseinheiten und Verfahrensabläufe sicherzustellen. Auf Verfassungsebene verpflichtet daher Art 22 B-VG alle Organe des Bundes, der Länder und der Gemeinden zur wechselseitigen Amtshilfe im Rahmen ihres gesetzlichen Wirkungsbereiches. Daneben bestehen zahlreiche einfachgesetzliche Vorschriften, die Behörden zur wechselseitigen Unterstützung berechtigen oder verpflichten. Sinn solcher Vorschriften ist, bei Beachtung der bestehenden Behördenorganisation eine möglichst ökonomische Vollziehung zu gewährleisten.
Die Amtshilfe kann hiebei bei entsprechender gesetzlicher Ausgestaltung dem unterstützenden Organ als Aufgabe überantwortet sein, die aus eigenem Antrieb wahrzunehmen ist (aktive Unterstützung), sie kann auch als Aufgabe definiert sein, die ...