Leitner (Hrsg.)

Finanzstrafrecht 1992-2002

Aktualisierte Beiträge der Finanzstrafrechtlichen Tagungen 1996–2002

1. Aufl. 2006

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Finanzstrafrecht 1992-2002 (1. Auflage)

S. 319Bemerkungen zu den objektiven Tatbestandsmerkmalen der Abgabenhinterziehung

Min.-Rat Dr. Otto Plückhahn, Bundesministerium für Finanzen, Wien

S. 320I. Einleitung

Die Abgabenhinterziehung nach § 33 umfaßt mehrere Hinterziehungstatbestände, nämlich den Grundtatbestand nach Abs 1 iVm Abs 3, die beiden – Umsatzsteuervorauszahlungen, Lohnsteuer und Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen betreffenden – Sondertatbestände des Abs 2 iVm Abs 3 und den der Zweckentfremdung nach Abs 4. Die Rechtsprechung bezeichnet § 33 daher als kumulativen Mischtatbestand (EvBl 1984/107).

Diese Tatbestände bilden den Kern des zum Schutz der Steuerhoheit des Bundes eingerichteten Sanktionensystems. Angeknüpft wird hiebei an die Mitwirkungspflicht des Abgabenpflichtigen, deren Verweigerung durch die Strafandrohung hintangehalten werden soll. Deshalb ist auch nicht die bloße Abgabenverkürzung unter Strafe gestellt, sondern nur die mit der Verletzung einer Mitwirkungspflicht beschwerte. Die Verletzung der Mitwirkungspflicht kann auf unterschiedlich intensive Weise erfolgen, von der einfachen Unterlassung einer Erklärung über unwahre Angaben bis hin zu betrügerischen Täuschungshandl...

Finanzstrafrecht 1992-2002

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