Finanzstrafrecht 1992-2002
1. Aufl. 2006
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S. 39Das fortgesetzte Delikt im österreichischen Finanzstrafrecht
Dr. Roman Leitner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Linz
I. Einführung in die Problemstellung
II. Voraussetzungen für die Annahme eines fortgesetzten Delikts im StGB
III. Folgen der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs im StGB
IV. Tendenzen und Kritik in Literatur und Rechtsprechung
4. Zur Rechtsprechung zum Gesamtvorsatz
5. OGH 20.11.1985, 10 Os 211/84
6. „Bewußtes Schweigen“ der Judikatur
V. Fortsetzungszusammenhang im österreichischen Finanzstrafrecht
1. Einheitliche Grundsätze im allgemeinen Strafrecht und Finanzstrafrecht
2. Gesamtvorsatz und Abgabenhinterziehung
3. Folgen der Annahme eines Fortsetzungszusammenhanges im Finanzstrafrecht
S. 40I. Einführung in die Problemstellung
Bei der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs werden mehrere an sich realkonkurrierende Straftaten zu einem einzigen (fortgesetzten) Delikt zusammengefaßt. Trotz wiederholter Erfüllung aller Merkmale des betreffenden Tatbestands liegt unter Annahme von Fortsetzungszusammenhang insgesamt nur eine einzige Straftat vor. Konkret: Der Täter von an sich mehreren (vollendeten oder versuchten) Finanzvergehen würde unter Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs rechtlich nicht mehrere strafbare Handlungen begehen, sondern nur eine einzige. Negative Konsequenzen ergeben sich daraus insbesondere für den Rücktritt vom Versuch, den Beginn der Verjährungsfrist und den Umfang einer wirksamen Selbstanzeige.
Eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage dieser Rechtsfigur fehlt. Die Voraussetzungen für die Annahme eines fortgesetzten Delikts wurden von Lehre und Rechtsprechung herausgearbeitet. Das Bedürfnis zur Konstruktion dieses Instituts war primär prozeßrechtlicher Natur und entsprang der faktischen Unmöglichkeit, jede einzelne...