Finanzstrafrecht 1992-2002
1. Aufl. 2006
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 15Fortgesetztes Delikt
Die Rechtsprechungsänderung zur fortgesetzten Handlung und ihre Konsequenzen für Steuerstrafsachen
Prof. Dr. Gerhard Dannecker, Universität Bayreuth
1. Einordnung des Fortsetzungszusammenhangs in die Konkurrenzlehre
2. Voraussetzungen des Fortsetzungszusammenhangs
3. Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des BGH
a) Vorlagebeschlüsse des 2. und 3. Strafsenats des BGH
1. Materiellrechtliche Konsequenzen
4. Anforderungen an die Tatsachenfeststellung
6. Bestimmung der steuerlichen Festsetzungsfrist
8. Auswirkungen für die Ermittlungsbehörden
9. Fortgeltung des Fortsetzungszusammenhangs im europäischen Kartellordnungswidrigkeitenrecht
IV. Fortsetzungszusammenhang im weiteren Sinne: natürliche Handlungseinheit
1. Voraussetzungen der natürlichen Handlungseinheit
2. Bedenken gegen die natürliche Handlungseinheit
S. 16I. Einleitung
In den vergangenen zehn Jahren hat der deutsche Bundesgerichtshof in Strafsachen mehrere Leitentscheidungen getroffen, die dem verfassungsrechtlich garantierten Satz „nullum crimen, nulla poena sine lege“ Rechnung tragen. Dies hat zur Folge, daß Rechtsinstitute, die jahrzehntelang angewandt worden sind, heute in der Rechtsprechung keine Rolle mehr spielen. Eine dieser Leitentscheidungen, die in der Literatur als „Jahrhundertentscheidung“ bezeichnet wird, ist das Urteil des Großen Senats für Strafsachen vom , in dem der Fortsetzungszusammenhang aufgegeben wurde. Dadurch wurde zugleich den verfahrensrechtlichen Auswirkungen dieses Rechtsinstituts, die zu einer Verkürzung der dem Täter zustehenden prozessualen Rechte führten, entgegengewirkt.
Weiterhin wurde im vergangenen Jahr die Rechtsfigur der actio libera in causa für die Delikte der Straßenverkehrsgefährdung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis aufgegeben, durch die die Strafbarkeit begründet wurde, wenn sich ein Täter im Zustand...