Anwendung der KI im Finanzsektor aus rechtlicher Perspektive
1. Aufl. 2023
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S. 2396. Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor - Dürfen KI-Systeme eingesetzt werden?
6.1. Schutz der Finanzmärkte vor inkriminierten Geldern
6.1.1. Problemumriss
In Österreich sind sowohl „Geldwäscherei“ als auch Terrorismusfinanzierung gerichtlich straf bar. Unter Geldwäsche(rei) versteht man das Verschleiern des illegalen Ursprungs von Erträgen aus bestimmten kriminellen Aktivitäten. Hingegen ist unter Terrorismusfinanzierung das Bereitstellen von (auch legalen) Vermögenswerten zur Ausführung eines terroristischen Aktes zu verstehen.
Bei der Geldwäsche wird das Schwarzgeld durch eine Reihe möglichst unauffälliger und meist komplexer Transaktionen im Kreis geschickt. Diese sollen es den Behörden erschweren, die illegale Herkunft der Vermögenswerte zu erkennen und nachzuverfolgen. Am Ende des Geldwäscheprozesses sollte das „weißgewaschene“ Vermögen wieder in den legalen Wirtschaftskreislauf überführt werden können, ohne dabei die Aufmerksamkeit der Behörden auf sich zu ziehen. Dieser Prozess hat drei Phasen, nämlich Platzierung ( placement), Schichtung (layering) und Reintegration (reintegration).
S. 240Abbildung 20: Typischer Geldwäscheprozess
Quelle: BKA, Lageberic...