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Delisting und Anlegerschutz

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-85136-117-9

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Delisting und Anlegerschutz (1. Auflage)

11. Erfassung von Downlisting-Fällen

11.1. Einleitung

Der Anwendungsbereich der Delisting-Neuregelung beschränkt sich lediglich darauf Regelungen für den Widerruf der Zulassung vom Amtlichen Handel vorzusehen. Seinem Wortlaut nach setzt die Anwendbarkeit der Delisting-Bestimmungen voraus, dass ein Widerruf der Zulassung vom Amtlichen Handel der Wiener Börse erfolgt. Der Vienna MTF erfüllt hingegen nicht die Bestimmungen des Titel III der MiFID II; als geregelter Markt iSd MiFID II ist für Österreich lediglich der Amtliche Handel der WBAG anzusehen. Es wird nicht danach unterschieden, ob die Wertpapiere nach dem Widerruf der Handelszulassung vom Amtlichen Handel in den Vienna MTF einbezogen werden, wenngleich die Liquidität von Finanzinstrumenten durch die Einbeziehung in dieses Handelssystem – im Gegensatz zu einem gänzlichen S. 493Rückzug von sämtlichen Marktplätzen – gesteigert ist; freilich werden auf einem MTF idR erheblich geringere Volumina umgesetzt. De lege lata ist jeweils ein Delisting-Angebot erforderlich, sofern nicht ein alternatives Listing in einem EWR-Vertragsstaat mit gleichwertigen Voraussetzungen für den Widerruf der Handelszulassung verbleibt und in diesem Konnex die Ei...

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